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   RG, 20.03.1933 - II 193/33   

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https://dejure.org/1933,320
RG, 20.03.1933 - II 193/33 (https://dejure.org/1933,320)
RG, Entscheidung vom 20.03.1933 - II 193/33 (https://dejure.org/1933,320)
RG, Entscheidung vom 20. März 1933 - II 193/33 (https://dejure.org/1933,320)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • RGSt 67, 170
 
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Wird zitiert von ... (45)

  • BGH, 26.09.1974 - 4 StR 420/74

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Sexuelle Handlung von

    Er hat damit die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGSt 67, 170; HRR 1937 Nr. 1050) und des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 2, 163, 167; NJW 1954, 120; GA 1954, 243; BGHSt 17, 280, 288) bestätigt, wonach zum Begriff der unzüchtigen Handlung der §§ 174 ff StGB a.F. eine gewisse äußere Erheblichkeit gehört; kurze oder aus anderen Gründen unbedeutende Berührungen sind aus dem Bereich des Unzüchtigen auszunehmen, auch wenn sie auf Sinnenlust beruhen oder ihr dienen sollen.
  • BGH, 10.12.1965 - 4 StR 578/65
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  • BGH, 13.05.1953 - 4 StR 56/53

    Rechtsmittel

    Die Strafkammer hebt selbst hervor, dass sich die beiden Berührungen der Mädchen in "noch verhältnismässig harmlosen Grenzbezirken unzüchtigen Verhaltens bewegen und nur je eine verhältnismässig flüchtige Berührung zum Gegenstand haben." In solchen Grenzfällen muss das Urteil zweifelsfrei erkennen lassen, ob sich der Tatrichter überhaupt bewusst gewesen ist, dass nach einhelliger Meinung zwischen Handlungen von gewisser äusserer Erheblichkeit und zwischen kurzen oder unbedeutenden Berührungen und handgreiflichen Zudringlichkeiten, mögen diese auch auf Sinnenlust beruhen oder darauf abzielen , zu unterscheiden ist (BGHSt 2, 166, 167; RGSt 67, 170); denn nicht jede Berührung, die auf Sinnenlust beruht oder darauf abzielt, verletzt das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Hinsicht und stellt sich strafrechtlich schon als eine mit Zuchthausstrafe bedrohte Verfehlung dar.
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